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Consulting nicht als Zeitarbeit zu bewerten

Bundestag: Consulting nicht als Zeitarbeit zu bewerten

Neue gesetzliche Regelung

10.11.2016

Der Deutsche Bundestag hat nach langen Verhandlungen die Reform des Arbeitnehmerüberlassungs- und Werkvertragsrechts beschlossen. Die darin enthaltene Klarstellung zur Abgrenzung von Consultingleistungen zu Zeitarbeit wurde vom BDU nachdrücklich begrüßt.

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Neue Regelung: Der Gesetzgeber hat klar gestellt, dass die Tätigkeiten von Unternehmensberatern nicht als Zeitarbeit zu bewerten sind. (Bild: denisismagilov – fotolia.com)

Das Gesetz soll am 01. April 2017 in Kraft treten. „Endlich herrscht wieder Klarheit bei unseren Klienten. Speziell in den letzten beiden Jahren haben die Entwürfe und Diskussionen zur Gesetzesänderung zur Verunsicherung in den Unternehmen geführt. Hierdurch wurden – auch strategisch wichtige – Projekte verzögert oder gar nicht vergeben. Jetzt können Auftraggeber ohne AÜG-Gefahr Beratungsprojekte beauftragen“, so der Kommentar von Hans-Werner Wurzel, Präsident des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater (BDU).

Quelle:

http://www.consulting.de/nachrichten/alle-nachrichten/consulting/bundestag-consulting-nicht-als-zeitarbeit-zu-bewerten/