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Kündigung Was Arbeitnehmer wissen sollten

Was ist eine Kündigung?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind Vertragspartner, beide habe das Recht das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Allerdings gelten hier besondere Bedingungen. Insbesonder für Arbeitgeber.

Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Eine Kündigung wird wirksam sobald diese dem Arbeitnehmer zugegangen ist. Die Übergabe der Kündigung kann auf mehreren Wegen erfolgen:

  • Per Post
  • Per Einschreibung
  • persönliche Übergabe am Arbeitsplatz

Bei Erhalt einer Kündigung sollte der Arbeitnehmer die strengeren Voraussetzungen für ihre Wirksamkeit umgehend von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens überprüfen lassen, um so geeignet und fristgerecht auf eine Kündigung reagieren zu können.

Kündigung?

Für den Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass eine Kündigung nur schriftlich ausgestellt werden kann, mündliche Kündigungen sind unwirksam, vor allem muss eine Kündigung eine Unterschrift haben. Kündigung per Mail zum Beispiel ist unwirksam. Kündigung durch den Arbeitgeber

WICHTIG!  Kündigt der Arbeitnehmer nicht persönllich sondern ein Vertreter, muss dieser unbedingt eine Vollmacht vorliegen, sonst wäre die Kündigung unwirksam. Gegebenenfalls sollte ein Anwalt für Arbeitsrecht konsultiert werden.

Was muss eine Kündigung enthalten?

  • Die Kündigung muss deutlich und zweifelsfrei sein.
  • Unklarheiten gehen zu Lasten des Kündigenden.
  • Was unklar ist, kann Ihnen Ihr Anwalt für Arbeitsrecht aufzeigen.
  • Der Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis enden soll, muss eindeutig angegeben werden. Ansonsten ist von einer ordentlichen Kündigung zum nächstmöglichen Termin (normalerweise der reguläre Ablauf der Kündigungsfrist) auszugehen.
  • Einer Begründung bedarf die Kündigung im Allgemeinen nicht um wirksam zu sein. Tarifverträge und bestimmte Gesetze (z.B. § 9 Mutterschutzgesetz, § 22 Berufsbildungsgesetz) sehen zumeist jedoch eine Begründungspflicht vor.
  • Ein Rechtsanwalt kann prüfen, ob der Inhalt einer Kündigung den Ansprüchen von Gesetz und Rechtsprechung genügt.

Was passiert nach einer Kündigung

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich drei Wochen Zeit, um auf eine Kündigung zu reagieren, ohne dass diese wirksam wird. Innerhalb dieser Zeit kann der Arbeitnehmer eine Kündigungschutzklage einreichen. mehr über Kündigung erfahren.